Diese Mietbedingungen tragen zu Ihrem und unserem Schutz bei. Bitte lesen Sie sie sorgsam bevor Sie ein Gerät mieten oder in Betrieb nehmen!
Mietbedingungen
1. Einsatz. Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbeachtung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter.
2. Ausgabe. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
3. Beschädigung. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere, ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann
dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters ist ausgeschlossen.
4. Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und Personen durch dem Mietgegenstand entstehen, es sei denn, dass dem Vermieter bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Diebstahl. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
6. Transport. Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung, ebenso wie
Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Kündigung. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern.
Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
8. Des Weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 6. Mai 2002).